Geschäftsführer: Fachliche Voraussetzungen: Bei reglementierten Gewerben wie der Kfz-Technik: Meisterprüfung Kfz-Techniker oder Befähigungsnachweis gemäß Anlage der Gewerbeordnung (z. B. gleichwertige Ausbildung im EU-Ausland) oder HTL-Abschluss Praxis (wenn laut Gewerbeordnung anerkannt) Tatsächliche Geschäftsführung: Der Geschäftsführer muss im Betrieb regelmäßig anwesend sein Er ist für technisch richtige Durchführung der Arbeiten verantwortlich Er muss Anweisungen geben können und Kontrollen durchführen