Ausbildung und Qualifikation
* Ausbildung nach dem Sozialbetreuungsberufegesetz bzw. Führerschein der Gruppe B und eigener PKW
* Mindestgehalt je nach Qualifikation bei 5 Wochenstunden:
Die auszubildende Person erhält durch das Sozialbetreuungsberufegesetz eine fundierte Ausbildung, um als Fachkraft für Soziale Arbeit tätig werden zu können. Darüber hinaus wird sie mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten über die Anforderungen eines Berufs im Bereich Soziales ausgestattet.