Nr45 Krankenhaushygiene, Kennzahl: 340-2/24
An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle mit der Kennzahl: 340-2/24, voraussichtlich ab 9. Dezember 2024 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Fachärztin bzw. Facharzt zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 7.243,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Hygiene und Mikrobiologie an.
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Anstellungserfordernisse
Abgeschlossenes Medizinstudium mit facheinschlägigem Doktorat. Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin bzw. Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Qualifikation in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-Bürgerinnen und -Bürgern müssen gewährleistet sein.
Gewünschte Zusatzqualifikationen
Ausgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit für das in Frage kommende Fach. Die Ausschreibung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharztausbildung für Hygiene und Mikrobiologie, Klinische Mikrobiologie und Hygiene in der Verwendung als Fachärztin bzw. Facharzt. Interesse oder Erfahrung an wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen, Teamfähigkeit, Computerkenntnisse, Interesse an Qualitätsmanagement, organisatorische Tätigkeiten und Freude im Umgang mit Menschen.
Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnissen und Zertifikaten als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei. Geben Sie die Kennzahl: 340-2/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 27. November 2024 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF- und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin bzw. dem Bewerber selbst zu tragen sind.
Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.
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