Bezirk
Gmunden
Tätigkeit
Begleitung & Betreuung
Beschäftigung
21.5 Std./W.
Verfügbarkeit
Mit Menschen wachsen.
Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Die Wohnform
"Begleitetes Wohnen"
soll unseren Bewohnern in
Steyrermühl
, einem Nebenstandort des Wohnverbunds Altmünster, eine möglichst
selbständige Lebensführung ermöglichen
.
Wir bieten
krisensicherer Arbeitsplatz mit gesunden Sinn und Haltung
Kinderzuschuss und vergünstigtes Essen
2 zusätzliche Urlaubstage
umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
Dein Monatsgehalt (14 Mal) richtet sich nach deiner Ausbildung im Sozialbereich. Ohne Ausbildung beträgt dies laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, 2.431,10–2.670,40 Euro brutto und je nach Berufserfahrung 2.608,60–€ 3.210,60 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben
Als Mitarbeiter:in in dieser neuen Wohnform nimmst du regelmäßig persönlich Kontakt mit unseren Bewohnern mit intellektueller Beeinträchtigung auf. Du begleitest und unterstützt diese bei diversen Angelegenheiten und der möglichst selbständigen Bewältigung ihrer Wohn-, Alltags- und Freizeitgestaltung.
Dabei stellst du die selbstbestimmte Lebensgestaltung der zu begleitenden Menschen in den Mittelpunkt deines Tuns.
Deine Kompetenzen
abgeschlossene Ausbildung Fachsozialbetreuer:in (AA, BA, BB) oder Pflegefachassistenz oder andere Sozialberufe mit UBV
zeitliche Flexibilität (bei spontanem Einspringen gibt es eine finanzielle Abgeltung)
auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes Aufeinander zugehen
du liebst es den Tag gemeinsam mit unseren Bewohnern aktiv zu erleben
körperliche und psychische Belastbarkeit
Kontaktfreudigkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten
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Susanne Reisinger
– Einrichtungsleitung
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.
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