Zur Verstärkung unseres Teams in 9800 Spittal an der Drau suchen wir ab sofort
Küchenhilfe mit Abwaschtätigkeiten | Dein fixer Arbeitstag: Samstag 08:00 -17:00 Uhr | Betriebsrestaurant Lindner
Geringfügigkeit | Sicherer Arbeitgeber in unserem Betrieb in Spittal an der Drau
Job Facts
1. Bereich: Küchenhilfskraft
2. Ort: 9800 Spittal an der Drau
3. Anstellungsart: Geringfügig
4. Beginn: ab sofort
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Ihre Aufgaben
5. Unterstützung der Küchenbrigade mit Vorbereitungsarbeiten wie Waschen, Schälen und Schneiden
6. Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung im Küchenbereich
7. Reinigungsarbeiten und Spülen von Weiß- und Schwarzgeschirr
8. Sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln und Einhaltung der Hygienestandards (HACCP)
Ihr Profil
9. Idealerweise Berufserfahrung als Küchenhilfe oder Küchenhilfskraft in einer Großküche
10. Freude an der Arbeit mit Lebensmitteln und eine selbstständige Arbeitsweise
11. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
12. Gepflegtes Erscheinungsbild, Zuverlässigkeit und echter Teamgeist
EUREST bietet Ihnen
13. Work-Life-Balance, die überzeugt:
Fixe Arbeitszeiten am Samstag von 08:00-17:00 Uhr. Deine Woche gehört sonst ganz Dir!
14. Gratis Essen:
Täglich frisch gekochte, ausgewogene Mahlzeiten für unsere Mitarbeiter:innen, kostenlos für Dich!
15. Langfristige Sicherheit:Krisensicherer Arbeitsplatz mit langfristiger Perspektive in einem internationalen Großkonzern.
16. Teamwork auf Augenhöhe:Ein wertschätzendes Arbeitsklima, in dem Du als Mensch zählst – bei uns gehören echter Zusammenhalt und Teamgeist zum Alltag.
17. Gezielte Weiterentwicklung:Individuelle Weiterbildungsangebote und regelmäßige Mitarbeitergespräche, um Deine persönlichen Ziele zu erreichen, z. B. Sprachkurse, HACCP-Kurs oder Möglichkeit zur Absolvierung der Lehrabschlussprüfung
18. Faire, pünktliche und transparente Bezahlung:Je nach Qualifikation und Erfahrung Bereitschaft zur Überzahlung.
Der Mindestlohn für diese Stelle beträgt pro Stunde brutto € 11,71 (bis zur der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 ). Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden.
Eine Überzahlung ist je nach Qualifikation und Berufserfahrung möglich!