Betreuer:in (Springerdienst), Wohnhaus Freistadt
Ort: Freistadt
Tätigkeit: Quereinsteiger:in
Arbeitszeit: 19 Std./Woche
Verfügbarkeit: 01.12.2025
Mit Menschen wachsen. 🍀
Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener. Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Wohnhaus Freistadt: Lebenshilfe Oberösterreich
Wir bieten:
* krisensicherer Arbeitsplatz mit Sinn und Haltung
* vergünstigtes Essen und Kinderzuschuss
* 2 zusätzliche Urlaubstage
* umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
* Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
Dein Monatsgehalt (14 Mal) richtet sich nach deiner Ausbildung im Sozialbereich. Ohne Ausbildung beträgt dies laut SWÖ‑Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche, 2.431,10–2.670,40 Euro brutto, dazu kommt eine SEG-Zulage.
Deine Aufgaben:
* Du begleitest Menschen mit Beeinträchtigung mit all ihren Fähigkeiten und Träumen und unterstützt sie bei der Selbstermächtigung und Selbstbestimmung, sowie bei alltäglichen Pflegetätigkeiten.
* Als Springer:in vertrittst du deine Teammitglieder, vor allem auch zu Haupturlaubszeiten. Deine Fähigkeiten erwirbst du durch "learning by doing". Fort‑ und Weiterbildungen kommen dabei nicht zu kurz.
* Wenn dir der Job gefällt, gibt es eine Menge Möglichkeiten die Ausbildung zum:r Fach-Sozialbetreuer:in auch berufsbegleitend nachzuholen.
Deine Kompetenzen:
* abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbegleitung inkl. UBV
* Verlässlichkeit, Neugierde und die Bereitschaft Neues zu lernen
* Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes Aufeinander zugehen
* du liebst es den Tag gemeinsam mit unseren Bewohnern aktiv zu erleben
Noch Fragen? Einfach melden!
Helmut Riedrich – Einrichtungsleitung
📞 +43 7942 74 315
📧 wo-freistadt@ooe.lebenshilfe.org
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z. B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.
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