Größtmögliche Sicherheit für die Grazer BevölkerungDie zentrale Zielsetzung unserer Abteilung ist die Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit für die Grazer Bevölkerung. Durch unsere Arbeit möchten wir eine sichere und nachhaltige Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen.Unsere Abteilung ist verantwortlich für die Überwachung und Absicherung von Risiken, die das Gemeinwohl gefährden können. Dazu gehören insbesondere Brände, Naturkatastrophen und andere Notfallsituationen.AufgabenbereichLeitung der Abteilung mit den Geschäftsbereichen Branddienst, Feuerpolizei und Vorbeugender Brandschutz sowie Nachrichtentechnik mit insgesamt rund 270 Mitarbeiter:innen.Vollziehung des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (feuerpolizeiliche Verfahren/Feuerbeschauten) sowie Mitwirkung an behördlichen Bewilligungsverfahren anderer Abteilungen.Strategieentwicklung auf Grundlage geltender Zielvorgaben und deren operative Umsetzung.Laufende Optimierung der Geschäftsprozesse und Sicherstellung funktionierender Schnittstellen zur Verwaltung.Wertschätzende, fördernde und fordernde Mitarbeiter:innenführung unter Einsatz zeitgemäßer Führungsinstrumente.Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit.AnforderungenAbschluss an einer höheren technischen Lehranstalt oder einer Universität/Fachhochschule nach Maßgabe des Aufgabenbereichs.Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Berufsfeuerwehroffizier/in nach den Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes.Mehrjährige Erfahrung in einer leitenden Funktion im Branddienst.Ideealerweise Erfahrung mit Strategieprozessen, Veränderungsprojekten und im Projekt-management.Eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz, ihrer Wertehaltungen und ihrer Handlungen Vorbild ist.Entscheidungssicherheit, Überzeugungskraft und Konfliktlösungsfähigkeit.Schriftliche und mündliche Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick.Identifikation mit den Werten einer öffentlichen Verwaltung, dem Leitbild und den Führungsgrundsätzen im Haus Graz.Die österreichische Staatsbürgerschaft – hoheitliche Aufgaben sind nach § 2a Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz österreichischen Staatsbürger:innen vorbehalten.Volle gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Vorleben.