Arbeiter_innen/Angestellte (Dauerdienstverhältnis)
Berufsgruppe:
ElektrotechnikerIn für Anlagen- und Betriebstechnik
Arbeitsort:
9020 Klagenfurt
Arbeitszeit:
Ganztags
Ausbildung:
Lehre
Allgemeine Informationen:
Wir suchen für unseren Kunden!
Qualifikation:
* Abgeschlossene Lehre als Elektriker_in oder Betriebselektriker_in und ausreichend berufliche Praxis erforderlich
* Wartung Inbetriebnahme und Protokollierung
* FSB und privat PKW zum erreichen des Arbeitsortes erforderlich
* Hohe Flexibilität
* Selbstständigkeit und Verlässlichkeit
* Ausreichend Deutschkenntnisse
* Teamfähigkeit wünschenswert
Aufgaben:
* Anschließen von elektromechanischen Maschinen
* Durchführung von Messungen und Tests
* Einrichten von Maschinen und Anlagen
* EPLAN
* Gebäudetechnik-Kenntnisse
* Inbetriebsetzen von elektromechanischen Maschinen
* Prozessleittechnik
* Prüfen und Justieren von Elektromaschinen
* Schaltschrankbau
* SPS - Speicherprogrammierbare Steuerung
* Steuerungs- und Regelungstechnik
* Störungsbehebung bei Maschinen und Anlagen
* Stromlaufpläne lesen
Arbeitsbeginn:
ab sofort
Arbeitsort:
A-9020 Klagenfurt
Arbeitszeiten:
* Dauerstelle mit Vollzeitbeschäftigung 38,5 Std/ Woche
* 3 Schichtbereitschaft muss gegeben sein
* Arbeitszeiten: 06:00-14:00-22:00-06:00 Uhr
Entlohnung:
* Das Mindestbruttoentgelt beträgt EUR 2857,37 pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung
* Zulagen laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung
* Überzahlung nach dem. Qualifikation bzw. Praxis möglich
Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich beim BM-Personal Team:
* Handy: 0664/5254457
* Handy: 0664/1846390
* Online unter: https://www.bm-personal.at
* Email: sekretariat@bm-personal.at
Angaben des Unternehmens gemäß Gleichbehandlungsgesetz:
Das Mindestentgelt für die Stellen als A-9020 Betriebselektriker/in beträgt 2.857,37 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.
Auftragsnummer:
16986354
„Beruf“ ist definiert als eine Bündelung von Einzelberufen. In den AMS-Datensätzen werden Einzelberufe verwendet. Daher können „Beruf“ und „Einzelberuf“ unterschiedlich sein.
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