Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (DGKP) für Neurologie (m/w/d) Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit • Frühester Beginn ab 2026-08-01 • Standort: Graz, 05. Bezirk: Gries 3.793 EUR pro Monat
Sie sind diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (DGKP) und im Gesundheitsberuferegister eingetragen?
Dann suchen wir genau Sie – zur Verstärkung unseres Pflegeteams im Krankenhaus der Elisabethinen Graz
Ihre Aufgaben
* Kompetente Pflege der Patient*innen nach dem GuKG – wir nehmen uns Zeit und arbeiten gemeinsam für die Patient*innen
* Versorgung von Patient*innen mit neurologischen, neuromuskulären und chronischen Erkrankungen, sowie von Patient*innen mit Schlafstörungen und obstruktiven Schlafapnoesyndrom
* Führen von Gesprächen mit Familien und Angehörigen
* Individuelles Arbeiten – wir pflegen einen engen Kontakt zu unseren Patient*innen und sehen deren Entwicklung
* Arbeiten in einem multiprofessionellen Team – die Meinung ALLER ist gefragt
* Zusätzlich besteht die Möglichkeit in unserem Schlaflabor Ihr Wissen zu erweitern
Unser Angebot
* ein modern ausgerichtetes Unternehmen mit traditionellen Werten
* flache Hierarchien und eine offene Kommunikation
* persönliches Einarbeiten neuer Mitarbeiter*innen
* gelebte interne und externe Fort-/Weiterbildungsmöglichkeiten
* Supervisionsangebot
* bezahlte Mittagspause ab > 6h Arbeitszeit
* zusätzlich 2 Urlaubstage pro Jahr
* ab dem vollendeten 43. Lebensjahr eine zusätzliche Urlaubswoche
* günstiges und qualitatives Mittagessen
* Klimaticket Steiermark oder Fahrtkostenzuschuss
* Parkplatz gegen Gebühr
* abgeschlossener & überdachter Fahrradabstellbereich
* umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement
* vielfältige Angebote des Betriebsrates und Mitarbeiter*innenrabatte
* staatlich zertifizierter familienfreundlicher Betrieb
* Betriebstagesmutter/Kinderbetreuung
Gehalt
Wir informieren Sie über das kollektivvertragliche Mindestgehalt der Ordensspitäler (angelehnt an das Gehaltsschema der KAGES) von monatlich EUR 3.793,10 auf Basis Vollzeit. Erfahrung im Beruf wird durch die Anrechnung von Vordienstzeiten und einer damit verbundenen höheren Einstufung berücksichtigt.
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