Die Tierklinik Schwanenstadt ist die oberösterreichische Tierklinik mit dem größten Anteil an Überweisungspatienten. Unsere hochqualitative medizinische Ausstattung umfasst digitales Röntgen, Ultraschall, CT, MRT und ein eigenes Labor – wir decken damit alle Felder der Kleintiermedizin ab.
Unser motiviertes Team besteht aus vier Tierärzt:innen und acht tierärztlichen Assistent:innen, die orthopädische und neurologische Überweisungspatienten behandeln und operative Eingriffe bis zur Hüftendoprothese Implantation durchführen. Insbesondere werden wir für unsere Expertise in orthopädischer Neurochirurgie geschätzt.
Position
Tierärzt:in (m/w/d) mit Schwerpunkt auf Zahntierheilkunde
Vollzeit (40 Wochenstunden)
Wir bieten
* Gut ausgestattetes OP für Dentalbehandlungen
* Fundierte Einarbeitung und praxisorientierte Ausbildung auf hohem fachlichem Niveau
* Ein offenes und dynamisches Team mit familiärer Atmosphäre in einer schönen Umgebung Oberösterreichs
* Sicherer Arbeitsplatz, um Ihrer Passion, Tieren zu helfen, mit modernster Technik und hervorragenden diagnostischen Möglichkeiten nachzukommen
* Individuelle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen
* Ein überdurchschnittliches, attraktives und leistungsorientiertes Vergütungspaket
* Unterstützung bei Umzugskosten sowie optional eine Dienstwohnung bei Bedarf
Ihr Profil
* Abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin und Approbation als Tierarzt (m/w/d)
* Mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise mit Spezialisierung/Zusatzausbildung in Zahntierheilkunde von Vorteil
* Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2)
* Freude an Teamarbeit, Freundlichkeit und ein familiäres Miteinander sind Ihnen wichtig
* Offenheit für kontinuierliche Weiterbildung
Die Tierklinik Schwanenstadt unterliegt keinem Kollektivvertrag. Für diese Stelle ist ein monatliches Brutto-Mindest-Gehalt von EUR 4.000,00 (mal 14) vorgesehen. Weitere attraktive Leistungskomponenten basieren auf Vollzeit. Konkrete Gehaltseinstufungen erfolgen unter Berücksichtigung von Qualifikation und Berufserfahrung. Bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung oder Qualifikationsnachweisen besteht Bereitschaft zur Überzahlung.
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