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An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht beschäftigt sich mit allen Bereichen des klassischen Zivilrechts, mit Europäischem Privatrecht (Zentrum für Europäisches Privatrecht), mit Internationalem Privat- und Verfahrensrecht, Privatrechtsvergleichung, Digitalisierung, sowie mit interdisziplinärer Forschung zum Privatrecht (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Informatik) u.a. im Rahmen des universitären Profilbereichs „Smart Regulation“.
Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine
Professur für Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht (40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2026)
Die Professur ist Teil der strategischen Positionierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die folgende Ziele umfasst: Innovation, Interdisziplinarität und Internationalisierung. Mit der Professur verstärkt die Fakultät ihre Kompetenz im Bereich des Privatrechts. Erwartet werden die Vertretung des österreichischen Bürgerlichen Rechts in Forschung und Lehre unter besonderer Berücksichtigung seiner Einbindung in das europäische Privatrecht, sowie – wünschenswert – seiner Zusammenhänge mit anderen privatrechtlichen Fächern, der Rechtsvergleichung oder interdisziplinärer Forschung sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken. Die Professur wirbt Drittmittel für nationale und internationale Forschungsprojekte ein. Sie wirkt an der universitären Profilbildung sowie an universitären und fakultären Forschungsschwerpunkten mit. Die Mitarbeit an den Doktoratsprogrammen der Fakultät, insbesondere am Doktoratsprogramm „Europäisches Privatrecht“, wird erwartet.
Anstellungserfordernisse: Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD)
Habilitation im österreichischen Bürgerlichen Recht oder gleich zu wertende Qualifikation
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur (in Relation zum akademischen Alter und zu Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit aufgrund von Betreuungspflichten)
Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
Kompetenz in Hochschuldidaktik inkl. Einsatz digitaler Medien
Kompetenz in der Betreuung und Anleitung von Nachwuchswissenschafter:innen
Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
Management- und Führungserfahrung
Kompetenz in Gender Mainstreaming und Diversitätsmanagement
Hervorragende Deutschkenntnisse und Englischkenntnisse zwingend, andere Sprachen sind erwünscht
Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Einstufung Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Mindestgehalt Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 92.460,20 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 04. Juni 2025
Kennzahl: BV/2/98 ex 2024/25
Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 27.-28.11.2025
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter ( https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/ ) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:
bewerbung.professur@uni-graz.at