Expert*in öffentliche Vergabe In der Serviceeinrichtung Facility Management, Abteilung Beschaffung ist die Stelle zu besetzen. Diese Position ist Teil der interdisziplinären Facility Management Abteilung, die den Betrieb und die Instandhaltung von rund 35 Gebäuden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sicherstellt.
Aufgaben
Selbstständige, eigenverantwortliche Durchführung von Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz – Auswahl des Vergabeverfahrens, Erstellung sowie Prüfung der Ausschreibungsunterlagen in Abstimmung mit allen Beteiligten, Abwicklung der Ausschreibung über das elektronische Beschaffungsportal, Eignungsprüfung der Bieter*innen, Einholung der Genehmigungen.
Schnittstelle zwischen den internen und externen Beteiligten, z. B. Anwält*innen, Berater*innen.
Beratung aller OE der BOKU im Zusammenhang mit Vergabeverfahren nach dem BVerG idgF.
Erwünschte Qualifikationen
Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (Maturaniveau) mit fundierter facheinschlägiger Erfahrung in der öffentlichen Vergabe oder abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium mit fundierter facheinschlägiger Erfahrung.
Ausgezeichnete Kenntnisse des BVergG 2018 sowie des BVergGKonz 2018.
Erfahrung im Umgang mit einer elektronischen Vergabeplattform (vorzugsweise ANKÖ).
Lieferant*innenkommunikation, Preis- und Konditionsverhandlungen, adressatengerechte Beratung interner Bedarfsträger*innen.
Strukturierte Arbeitsweise, Termin- und Prioritätenmanagement.
Sicherer Umgang mit ERP-/E-Procurement-Systemen (z. B. SAP) und MS‑Office (insb. Excel).
Sprachkenntnisse: Deutsch C1, Englisch B1.
Gehalt Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe:
IVa Bruttomonatsgehalt:
mind. EUR 3.450,30 (14 × jährlich).
Standort Wien 19. Bezirk (Döbling), Wien.
Bewerbung Bewerbungsfrist: 17.06.2026 Referenznummer: 101 Bitte Kennzahl anführen.
Gewünschte Bewerbungsunterlagen: Motivationsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Dienstzeugnisse.
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerber*innen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Menschen mit Behinderung werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. www.boku.ac.at
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