Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge in den NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren, Tulln
Amt der NÖ Landesregierung
Das Land NÖ sucht Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen.
In den sechs NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren bieten wir im Auftrag von Jugendhilfe und Arbeitsmarktservice jungen Menschen in schwierigen familiären oder anderen Krisensituationen ein kleinstrukturiertes, lebensweltnahes Umfeld. Werden auch Sie ein Teil davon!
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/Jugend/Sozialpaedagogik.html
Anforderungsprofil
* Reife- und/oder Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik oder eine allgemeine pädagogische Ausbildung wie z.B.: abgeschlossene Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule, Fachhochschule für Soziale Arbeit (Bachelor, Master, Diplomstudium), Akademie für Sozialarbeit, abgeschlossenes Studium der Pädagogik (mit Schwerpunkt Sozialpädagogik), der Sozialpädagogik, der Sonder- und Heilpädagogik, der Psychologie, ... Befähigungsprüfung für ErzieherInnen
* Einsatzbereitschaft, Lernbereitschaft, persönliche Entwicklungsbereitschaft
* hohe Belastbarkeit
* Durchsetzungsvermögen
* Bewusstsein für die Wichtigkeit der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
* selbstständiges Arbeiten
* Reflexionsfähigkeit und -bereitschaft
Wir bieten Ihnen
* interessante, anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeiten mit konzeptionellen und innovativen Gestaltungsmöglichkeiten
* intensive Zusammenarbeit mit allen an dem Förder- und Entwicklungsprozess des jungen Menschen beteiligten PartnerInnen
* die wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
* eine Entlohnung nach dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBL. 2100. Das Gehalt beträgt bei Vollzeitbeschäftigung mindestens € 3.697,30 brutto monatlich. Es kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen. Während des Berufseinstiegs ist das Gehalt entsprechend geringer.
* bei Einsatz im Turnusdienst gebührt zusätzlich eine Zulage in der Höhe von 8% auf das Monatsbruttogehalt
#J-18808-Ljbffr