Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes Werde Teil unseres Teams im
Bezirksalten- und Pflegeheim Kirchdorf.
Teil- und Vollzeit (30-40 Wochenstunden)
Aufgaben
Organisation, fachliche Anleitung und Aufsicht des Pflegedienstes, Sicherung, Überwachung und Verbesserung der Pflegequalität, sowie Sicherstellung eines effizienten Sachmitteleinsatzes im Pflegebereich
Wir bieten Ihnen
Einen Job mit Sicherheit bei einem attraktiven familienfreundlichen Arbeitgeber
Ein motiviertes, familiäres Team
Flexible Dienstplangestaltung mit individuellen Möglichkeiten
Transparentes Entlohnungsmodell
Attraktive Sozial- und Zusatzleistungen wie z.B. Fahrtkostenzuschuss, Zuschüsse für Kinder, ...
Persönliche Entwicklungsmöglichkeiten
Möglichkeit zur Weiterbildung
Versicherung bei der Krankenfürsorge für Oö. Gemeindebedienstete (KFG)
Vergünstigtes Mittagessen
Gutscheine bzw. Firmenrabatte
Anforderungsprofil
Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Bachelorurkunde über eine Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege mit fünf Jahren Praxis
Ausbildung (basales und mittleres Management) zur Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes in Alten- und Pflegeheimen oder eine gleichwertige Ausbildung in einem EWR-Mitgliedstaat oder die Bereitschaft, diese Ausbildung innerhalb von drei Jahren zu absolvieren
Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Mehrjährige Führungserfahrung erwünscht
Führungskompetenz, Fachkompetenz und Sozialkompetenz
Bereitschaft zur Weiterbildung
Erfahrung in Leistungsaufgaben in einem Alten- und Pflegeheim erwünscht
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Bürger/in
bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Entlohnung Funktionslaufbahn GD 13 + 50 % Gehaltszulage (mind. € 4.462,10 Euro brutto bei Vollbeschäftigung) des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 Je nach beruflicher Qualifikation und Erfahrung sind Vordienstzeiten anrechenbar.
#J-18808-Ljbffr