Zur Verstärkung unseres Teams in 5400 Hallein suchen wir ab April 2026
Fahrer (m/w/x) | 5400 Hallein | 8-10 Wstd.
Montag – Freitag | kein Teildienst | Feiertage frei | ab sofort
Job Facts
1. Bereich: Automatenbetreuung
2. Ort: 5400 Hallein
3. Anstellungsart: Geringfügig
4. Beginn: ab April 2026
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Das vertrauen wir dir an
5. Auslieferung unserer produzierten Speisen mit dem Firmenfahrzeug zu unseren Kund:innen
6. Belieferung und Bestückung von Snack- und Getränkeautomaten an verschiedenen Standorten
7. Durchführung kleinerer Reinigungsarbeiten an den Automaten
8. Überprüfung der Lagerbestände und Kontrolle der auszuliefernden Speisen
9. Freundlicher und professioneller Umgang mit Kund:innen vor Ort
Das macht dich aus
10. Führerschein der Klasse B (zwingend erforderlich)
11. Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
12. Kundenorientiertes und freundliches Auftreten
13. Gute Deutschkenntnisse, und Freude daran diese auch anzuwenden
14. Erfahrung in einem vergleichbaren Bereich von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
Das kannst du von uns erwarten
15. Langfristiger Job in Salzburg: Krisensicherer Arbeitsplatz mit Perspektive in einem internationalen Großkonzern mit Standort Salzburg - wo Lebensqualität auf Kultur trifft.
16. Planbare Rahmenarbeitszeiten: Montag bis Freitag von 06:00 bis 14:30 Uhr – deine Freizeit ist uns wichtig!
17. Familienfreundliche Bedingungen: Freie Wochenenden und Feiertage für mehr Zeit mit deinen Liebsten
18. Starkes Fundament: Ein sicherer Arbeitsplatz in einem internationalen Großkonzern mit vielfältigen Karrierechancen
19. Zukunftssicherheit: Ein krisensicherer und langfristiger Job mit Perspektive
20. Angenehmes Arbeitsklima: Wertschätzendes Miteinander und echter Teamgeist sorgen für ein motivierendes Umfeld
21. Persönliche Entwicklung: Individuelle Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, inklusive Sprachkurse und Unterstützung beim Erwerb des Lehrabschlusses
Der Mindestlohn für diese Stelle beträgt pro Stunde brutto € 11,71 (bis zur der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 ). Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden.