Zivildiener
Arbeitszeit:
Vollzeitbeschaftigung
Ort:
Linz Land
Gehalt:
585,1 pro Monat, Stand 2024
Aufgaben
Zivildienstleistende sollen nach Masgabe ihrer Einschulungen, Aus und Fortbildungen moglichst hochwertig beschaftigt werden. Damit soll eine moglichst sinnvolle Gestaltung des Zivildienstes auch im Hinblick auf die Wertschatzung des erworbenen Wissens der Zivildienstleistenden gewahrleistet werden.
Zivildiener haben grundsatzlich Hilfsdienste zu erbringen. Wenn aber ein Zivildienstleistender aber eine nachweisliche Berufsberechtigung in jenem Dienstleistungsgebiet hat, das im Anerkennungsbescheid der Einrichtung angegeben ist, ist auch ein qualifizierter Einsatz zulassig. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Zivildienstleistende und die Einrichtung mit dem qualifizierten Einsatz schriftlich einverstanden sind.
Die tagliche Dienstzeit muss grundsatzlich 8 bis 10 Stunden betragen. Die wochentliche Dienstzeit muss mindestens jener Zeit entsprechen, die auch fur sonstige Beschaftigte in der Einrichtung vorgesehen sind. Sie darf bei Normaldienst 45 Stunden und bei Turnusdienst 48 Stunden uberschreiten.
Qualifikationen
Zivildienst kann nur auf dem Gebiet der Republik Osterreich geleistet werden Es sollen Leistungen erbracht werden, die fur die Gemeinschaft notwendig und nutzlich sind.
Der Zivildienst ist auch ein Turoffner fur ehrenamtliches Engagement, weil junge Menschen wahrend des Zivildienstes die Einrichtung und verschiedenen Tatigkeitsbereiche kennen lernen konnen, und erfahren, dass sie mit ihrer Arbeit etwas Positives bewirken konnen.
Aktuell dauert der Zivildienst 9 Monate, eine Zuweisung ist bis zum 35. Geburtstag moglich.
1. Dienstantritt gemas Zuweisungsbescheid
2. Teilnehmen an der Einschulung und Fortbildung
3. Absolvieren des E Learning Moduls Staat und Recht
4. Tragen des Dienstabzeichens (der Zivildienstkarte)
5. Gewissenhafte Verrichtung der im Rahmen des Zuweisungsbescheides aufgetragenen Dienstleistungen
6. Punktliches und genaues Befolgen der dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten
7. Einhalten der Dienstzeit
8. Meldepflichten, insbesondere bei Krankheit und Dienstverhinderung
9. Einfugen in die Gemeinschaft: Der Zivildienstleistende muss sich in die Gemeinschaft, in der er seine Dienstleistung zu erbringen hat, einfugen und darf durch sein Verhalten das Betriebsklima storen und das friedliche Zusammenleben mit anderen Beschaftigten gefahrden.
10. Einhalten der Amts, Dienst und Betriebsgeheimnisse (Verschwiegenheitspflicht); Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienst weiter.
11. Beziehen einer vom Rechtstrager (von der Einrichtung) zugewiesenen dienstlichen Unterkunft, wenn dies die Art des Ein