Geschäftsführer
Fachliche Voraussetzungen
* Meisterprüfung Kfz-Techniker
* Befähigungsnachweis gemäß Anlage der Gewerbeordnung (z. B. gleichwertige Ausbildung im EU-Ausland)
* HTL-Abschluss + Praxis (wenn laut Gewerbeordnung anerkannt)
Tatsächliche Geschäftsführung
* Der Geschäftsführer muss im Betrieb regelmäßig anwesend sein
* Er ist für technisch richtige Durchführung der Arbeiten verantwortlich
* Er muss Anweisungen geben können und Kontrollen durchführen
#J-18808-Ljbffr