Responsibilities
Erstellung und Wartung von Software (Design, Programmierung, Softwaredokumentation) in den zugewiesenen Applikationsbereichen
Mitwirkung bei der Abstimmung der Feinanalysen mit den Analytiker*innen bzw. Auftraggeber*innen/Benutzer*innen
Ausarbeitung und Durchführung von Programmtests
Unterstützung der Betriebsverantwortlichen bei der Bereinigung von Ausnahmesituationen im Bereich der zugewiesenen Applikationen
Aufnahmebedingungen
Abgeschlossene Ausbildung (mind. Lehre) oder weit fortgeschrittene Ausbildung im Bereich Informatik, Softwareentwicklung, eine vergleichbare einschlägige Qualifikation, oder äquivalente berufliche Praxis
Gewünschte Qualifikation
Grundkenntnisse von Softwareentwicklungsmethoden (Agile Softwareentwicklung)
Erfahrung in der Software-Entwicklung mit Angular, Java EE, PL/SQL und SQL
Anwendungskenntnis von Standardpraktiken und -verfahren
Lernbereitschaft und Neugier an komplexen Zusammenhängen (analytische Auffassungsgabe)
Teamplayer*in mit guten Deutschkenntnissen
Abwechslungsreicher Aufgabenbereich
Kollegial-freundschaftliches Arbeitsklima
Flexible Arbeitszeitgestaltung (inkl. bezahlte Mittagspause - je nach Stundenausmaß)
Home-Office-Möglichkeit
Gütesiegel für innerbetriebliche Frauenförderung
Familienfreundlichster Betrieb der Steiermark 2018
Öffi-Zuschuss
Einkaufsvergünstigungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Zugang zu den neuesten Technologien
Umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Sicheres und stabiles Arbeitsumfeld
Wir bieten ein Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit von mindestens € 42.753,20. Eine Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung ist möglich.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Im Falle von Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Bei der Personalauswahl dürfen Personen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden (Antidiskriminierung).
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
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