Bezirk
Rohrbach
Tätigkeit
Begleitung & Betreuung
Beschäftigung
19 oder 25 Stunden pro Woche
Verfügbarkeit
Mit Menschen wachsen.
Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: Wohnhaus St. Peter am Wimberg
Wir bieten
Zeit für Pflege
Fachdienst Pflege, der dich gerne bei pflegerischen Fachfragen berät
krisensicherer Arbeitsplatz mit Sinn und Haltung
vergünstigtes Essen und Kinderzuschuss
2 zusätzliche Urlaubstage
umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro Jahr
Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
Dein Monatsgehalt (14 Mal) als ausgebildete:r Mitarbeiter:innen beträgt laut SWÖ-Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche je nach Berufserfahrung 2.996,90–3.449,20 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben
Du begleitest und betreust Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die Unterstützungsbedarf haben und herausfordernde Verhaltensweisen mitbringen. Dabei stellst du die selbstbestimmte Lebensgestaltung der zu begleitenden Menschen in den Mittelpunkt deines Tuns.
Du gestaltest in dieser abwechslungsreichen Tätigkeit den Wohnalltag unserer Bewohner:innen und unterstützt sie bei der Basisversorgung (Körperpflege, Essen, Hygiene, Gesundheitsvorsorge).
Als Springer:in vertrittst du deine Teammitglieder, vor allem auch zu Haupturlaubszeiten.
Deine Kompetenzen
Durchführung und Anordnung von professioneller Pflege und Betreuung im Rahmen des GuKG
personzentrierte Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung
wertschätzende und konstruktive Zusammenarbeit im multidisziplinären Team – und der professionelle Austausch der Berufsgruppen
Zusammenarbeit mit Ärzten und externen Therapeuten
Unterstützung zur Selbstermächtigung und Selbstbestimmung
organisatorische Tätigkeiten
pflegerisches Wissen aktuell zu halten
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Mario Vitale – Einrichtungsleitung
wo-
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.
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